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Worum geht es auf dieser Internet-Seite?

Auf dieser Internet-Seite geht es um das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Kurz: BTHG.
Vielleicht hast du schon von dem Gesetz gehört?
Es gilt für ganz Deutschland.
Neu ist, wie du Unterstützung bekommst.
Durch das Gesetz hat sich viel verändert.
Auf den nächsten Seiten erfährst du, wie du Unterstützung im Alltag erhalten kannst.
Viel Spaß beim Durchklicken.

Du wirst viele Fach-Wörter lesen.
Diese Wörter sind im Text farbig markiert.
Unter dem Menü-Punkt:Weitere Informationen findest du eine Wörter-Liste.
Hier werden die Wörter erklärt.

Zu dieser Internet-Seite gibt es ein Buch.
Drück einfach auf das Bild.
Dann kannst du die Broschüre herunter-laden.
Oder ausdrucken.

Ich bin Mimi.
Ich lebe in Berlin.
Ich möchte bei manchen Dingen im Alltag Unterstützung.

Ich bin Paul.
Ich bin die Vertrauens-Person von Mimi.
Das heißt:
Ich begleite sie, wenn sie sich unsicher fühlt.
Oder Unterstützung möchte.
Zum Beispiel:

Ich bin Frau Recht.
Ich bin Teilhabe-Planerin.
So heißen die Mitarbeiter, die im Teilhabe-Fachdienst arbeiten.
Ich spreche mit Menschen über ihre Ziele und Wünsche.
Ich spreche mit ihnen über ihre Unterstützung im Alltag.
Auch Mimi kommt zu mir.

Hier siehst du Mimi, Paul und Frau Recht.
Sie sind in einem Gespräch.

Das Gesamt-Plan-Verfahren im Überblick

Um Unterstützung zu bekommen, musste Mimi mit dem Amt sprechen.
Es gab einige Gespräche.
Es gab auch viele Papiere.
Sie hat gelernt, dass man das Gesamt-Plan-Verfahren nennt.

 

Hier siehst du Mimis Weg durch das Gesamt-Plan-Verfahren:

Es gibt auch einen Film:
“Ich brauche Unterstützung – was kann ich tun?”
Schau doch mal rein.

Meine Rechte

Bei allen Gesprächen im Teilhabe-Fach-Dienst habe ich Rechte.
Diese sind:

wegweiser_Startseite_Icon-Mitbestimmen

Ich bestimme mit
Ich darf alles mitentscheiden.
Es darf nichts gegen meinen Willen passieren.
Ich habe das Recht meine Unterstützung auszuwählen.
Ich habe das Recht meine Wünsche und Ziele zu sagen.
Das nennt man auch:
Wunsch- und Wahlrecht.

wegweiser_Startseite_Icon-Leichte-Sprache

Leichte Sprache
Ich muss alles verstehen, was mit mir zu tun hat.
Ich brauche alle Informationen in Leichter Sprache.
Die Menschen beim Amt müssen mit mir in Leichter Sprache sprechen.

wegweiser_Startseite_Icon-Vertrauensperson

Vertrauens-Person
Eine oder mehrere Vertrauens-Personen
können mich zu allen Gesprächen begleiten.

wegweiser_Startseite_Icon-Pausen

Pausen
Ich kann jederzeit eine Pause machen.
Ich kann um einen neuen Termin bitten.

Diese Bilder wirst du auf den nächsten Seiten wieder-sehen.
Sie zeigen dir an, welche Rechte du hast:

Meine Rechte:

Es gibt auch einen Film.
Der Film heißt: “Meine Rechte”
Schau doch mal rein.

Video 2:

Beratung und Antrag

     1. Beratung

Ich kenne mich noch nicht so gut aus.
Ich möchte wissen, welche Unterstützung es gibt.
Dann kann ich zu einer Beratungs-Stelle gehen.

Dazu kann ich mich beraten lassen:

  • Ich möchte Unterstützung.
  • Ich erhalte bereits Unterstützung.
    Aber: Ich bin nicht zufrieden.
  • Ich brauche mehr Unterstützung.

Hier kann ich mich beraten lassen:

stol

Wie kann ich mich vorbereiten?

Ich überlege:
Was möchte ich vom Berater wissen?
Ich kann mir Fragen aufschreiben.
Ich kann zu verschiedenen Beratungs-Stellen gehen.

Es gibt auch einen Film.
Der Film heißt: “Beratung”
Schau doch mal rein.

Meine Rechte:

Ich habe außerdem ein Recht auf Beratung.

      2. Antrag

Ich möchte das erste Mal Unterstützung bekommen.
Dann muss ich einen Antrag beim
Teilhabe-Fach-Dienst stellen.

Ein Antrag ist ein Blatt Papier, auf dem steht, welche Unterstützung ich brauche.
Ich kann auch im Teilhabe-Fach-Dienst anrufen.
Eine Vertrauens-Person kann mich beim Antrag unterstützen.

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Wie kann ich mich vorbereiten?

Ich überlege: Welche Unterstützung möchte ich?
Ich kann zu einer Beratungs-Stelle gehen.
Ich kann einen Antrag gemeinsam mit einer Vertrauens-Person vorbereiten.
Was muss auf dem Antrag stehen:

  • Mein Vorname und mein Nachname
  • Das Datum
  • Meine Adresse
  • Welche Unterstützung möchte ich?

Meine Rechte:

  • Der Teilhabe-Fach-Dienst muss mich unterstützen, wenn ich einen Antrag stellen möchte.

So kann ein Antrag aussehen:

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3. Gutachten

Der Teilhabe-Fach-Dienst braucht ein Gutachten.
Die Teilhabe-Planerin möchte wissen:

  • Was kann ich gut?
  • Was kann ich nicht gut?

Dazu wird ein Gutachten über meine Beeinträchtigung gemacht.

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Meine Rechte:

  • Wenn ich schon Unterstützung bekomme, dann gibt es meistens schon ein Gutachten.
  • Wenn es keine Veränderungen gibt, dann brauche ich kein neues Gutachten.
  • Manchmal möchte der Teilhabe-Fach-Dienst ein neues Gutachten.
    Darüber muss dich dein Teilhabe-Planer informieren.
  • Das Gutachten ist kostenlos.

 

Es gibt auch einen Hörbeitrag.
Er heißt: “Das Gutachten”
Hör doch mal rein.

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4. TIB-Gespräch

Die Teilhabe-Planerin möchte mich kennenlernen.

In Berlin gibt es für das Gespräch einen Frage-Bogen.
Er heißt Teilhabe-Instrument Berlin
Kurz:TIB.

Die Teilhabe-Planerin stellt mir Fragen zu meiner Unterstützung.
Sie schreibt meine Antworten auf.

Am Schluss unterschreibe ich das TIB.
Ich unterschreibe nur, wenn alles stimmt.

Ich kann mir Zeit lassen.
Es kann sein, dass ich mich mehrmals mit der Teilhabe-Planerin treffe.

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Wie kann ich mich vorbereiten?

Im TIB stehen viele Fragen.
Ich habe ein paar Fragen aufgeschrieben.
Ich kann schon vor dem Gespräch im Amt darüber nachdenken:

  • Wie möchte ich leben?
  • Was sind meine Ziele und Wünsche?
  • Wer oder was hindert mich daran?
  • Wie lebe ich jetzt?
  • Was kann ich gut?

Meine Rechte:

  • Es muss mit mir und nicht über mich gesprochen werden!
  • Ich kann aussuchen, wo ich das Gespräch führen möchte.
    ­Zum Beispiel bei mir zu Hause.
  • Die Teilhabe-Planerin kann das TIB für mich kopieren oder per E-Mail zusenden.
    So kann ich es mir zu Hause durchlesen.

Video 3.1: Gutachten und TIB Gespräch

Es gibt auch einen Film.
Der Film heißt: “Vorbereitung auf das TIB Gespräch”
Schau doch mal rein.

Arbeits-Blätter

Hier findest du verschiedene Arbeits-Blätter.
Die Blätter können eine Hilfe sein.
Damit kannst du dich auf das Gespräch im Teilhabe-Fach-Dienst vorbereiten.

Drück einfach auf das Bild.
Dann kannst du das Blatt ausdrucken.

Video 3.2: Arbeitsblätter und Ziel- und Leistungsplanung

5. Ziel- und Leistungs-Planung

Die Teilhabe-Planerin und ich haben darüber gesprochen:

  • Welche Unterstützung möchte ich?
  • Wobei möchte ich Unterstützung?

Dazu treffen wir uns zu einem weiteren Gespräch.

Alle Personen, die mich unterstützen, sollen mit zu dem Gespräch kommen.
Zum Beispiel:

  • Meine Gruppen-Leiter aus der Werkstatt.
  • Meine Betreuer aus der Wohn-Gemeinschaft.

Das Gespräch nennt man Ziel- und Leistungs-Planung.

wegweiser_Seite-Unterstuetzung-tuerkis_Ziel-und-Leistungs-Planung

Wie kann ich mich vorbereiten?

Ich kann überlegen:

  • Kenne ich schon Personen, die mich unterstützen sollen?
  • Wenn ich schon Unterstützung bekomme, vielleicht war ich mit dieser Unterstützung nicht zufrieden.
  • ­­Ich möchte andere Personen haben, die mich unterstützen.

Ich kann überlegen, wo meine Unterstützung stattfinden soll:

  • Wo verbringe ich viel Zeit?
  • Möchte ich Unterstützung in meiner Wohnung haben?
  • Habe ich Freunde in einem anderen ­­Bezirk, die ich besuchen möchte
  • Möchte ich einen Kurs an einem Ort ­­besuchen, den ich in Berlin kenne und ­­mag?

Meine Rechte:

  • Es muss mit mir und nicht über mich gesprochen werden!

Ich habe ein Wunsch- und Wahlrecht!

Das bedeutet:
Ich habe das Recht zu entscheiden:

  • Von wem erhalte ich Unterstützung?
  • Wo erhalte ich Unterstützung?
  • Wie lange erhalte ich Unterstützung?

Es wird geprüft, ob meine Wünsche angemessen sind.

  6. Der Bescheid

Ich bekomme vom Teilhabe-Fach-Dienst einen Bescheid.
Ein Bescheid ist ein Brief.
In dem Brief steht, welche Unterstützung ich bekomme.
Der Brief wird zu mir nach Hause geschickt.
Jede Unterstützung, die ich bekomme, kostet Geld.
Diese Kosten übernimmt der Teilhabe-Fach-Dienst.
Das nennt man Kosten-Übernahme.
Der Bescheid ist 1 bis 2 Jahre gültig.

wegweiser_Seite-erhalte-Unterstuetzung-rot_Bescheid

Wie kann ich mich vorbereiten?

Ich überprüfe den Bescheid:

  • Stimmt alles?
  • Sind das meine Wünsche?
  • Sind das meine Ziele?
  • Habe ich das gesagt?
  • Habe ich bekommen, ­was ich beantragt habe?

Meine Rechte:


Vielleicht verstehe ich nicht, was in dem Bescheid steht.
Was kann ich tun?

  • Die Teilhabe-Planerin muss mir den Bescheid ­in einfacher Sprache erklären.
  • Ich frage meine Vertrauens-Person.
  • Ich gehe zu einer EUTB und lasse mir den Bescheid erklären.

Es ist wichtig, dass ich alles weiß und verstehe, was mit mir zu tun hat.

Video 4.1: Der Bescheid

7. Wider-Spruch

Ich kann zum Bescheid NEIN sagen.
Das nennt man Wider-Spruch.
Ich muss erklären, warum ich NEIN sage.
Deshalb muss ich mir den Bescheid genau anschauen.

Vielleicht gibt es einen Fehler.
Zum Beispiel:

  • Im Bescheid steht etwas, was ich nicht gesagt habe.
  • Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden.

Ich habe einen Monat lang Zeit, um NEIN zu sagen.

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Wie kann ich mich vorbereiten?

Es gibt Fach-Leute.
Sie kennen sich sehr gut mit Regeln und Gesetzen aus.
Ich kann mich beraten lassen.
Zum Beispiel:

  • Bei einer EUTB
  • Bei Anwälten

Die Beratung bei Anwälten kostet manchmal Geld.

Ich kann auch in eine Beratungs-Stelle gehen.
Die Beratung ist kostenlos.

Meine Rechte:


Ich habe das Recht, NEIN zu sagen.

Die Teilhabe-Planerin hat mich nicht verstanden.

Ich habe nicht bekommen, was ich beantragt habe.
Oder ich habe weniger Leistungen bekommen, als ich beantragt habe.

Die Teilhabe-Planerin muss meinen Antrag noch einmal prüfen.

Video 4.2: Widerspruch und Auswertung

8. Wie war meine Unterstützung?
Auswertung

Nach 1 bis 2 Jahren habe ich zur Auswertung ein neues
Gespräch mit der Teilhabe-Planerin.
Sie möchte wissen:

  • Was ist in den letzten 2 Jahren passiert?
  • Habe ich meine Ziele erreicht?
  • Wie soll es weitergehen?
  • Soll alles so bleiben, wie es ist?
  • Was muss dafür getan werden, ­damit alles so bleiben kann?

Was passiert, wenn sich zwischendurch etwas verändert?
Vielleicht ändern sich meine Wünsche und Ziele.
Oder ich möchte jetzt mehr oder weniger Unterstützung.
Dann kann ich dem Teilhabe-Fach-Dienst Bescheid sagen.

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Wie kann ich mich vorbereiten?

Vor dem Gespräch im Teilhabe-Fach-Dienst kann ich mit einer Vertrauens-Person sprechen.

Ich denke darüber nach:

  • Das hat mir gut gefallen.
  • Das hat mir nicht gut gefallen.
  • Das möchte ich gerne verändern.

Meine Rechte:

  • Mein Wunsch darf sich ändern.
  • Ich kann einen neuen Antrag stellen.
  • Ich kann den Antrag noch einmal prüfen.

Antrag

Ich habe eine Beeinträchtigung.
Ich möchte Unterstützung.
Ich muss es dem Teilhabe-Fach-Dienst sagen oder schreiben.
Dazu sagt man Antrag.

BTHG – Bundes-Teilhabe-Gesetz

Im BTHG steht:
Menschen mit Beeinträchtigung können über ihr Leben selbst bestimmen.
Sie sollen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.
Die Unterstützung sollen sie schnell und einfach bekommen.

Gesamt-Plan

Der Gesamt-Plan ist ein Schreiben.
Im Gesamt-Plan stehen die Ergebnisse vom Gesamt-Plan-Verfahren.

Kosten-Übernahme

Der Teilhabe-Fach-Dienst bezahlt meine Unterstützung.
Das nennt man Kosten-Übernahme.

Teilhabe-Fach-Dienst

Das ist ein Amt.
Das Amt hat einen neuen Namen.
Es heißt Teilhabe-Fach-Dienst.
Der Teilhabe-Fach-Dienst kümmert sich darum, dass Menschen teilhaben können.

Wider-Spruch

Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden.
Dann mache ich einen Wider-Spruch.
Ein Wider-Spruch ist ein Brief.

In dem Brief steht:

  • Ich widerspreche.
  • Ich bin nicht einverstanden.

Dafür habe ich 1 Monat Zeit.

Beratung

Ich spreche mit einer anderen Person über ein Thema.
Die Person kennt sich aus.
Gemeinsam überlegen wir Lösungen.
Es gibt verschiedene Beratungs-Stellen zu unterschiedlichen Themen.

Diagnose

Ein Arzt untersucht mich und spricht mit mir.
Das Ergebnis von dem Gespräch und der Untersuchung nennt man Diagnose.

Gesamt-Plan-Verfahren

Diese Internet-Seite erklärt das Gesamt-Plan-Verfahren.
Es hat viele Schritte.

Zum Beispiel:

  • Ich stelle einen Antrag.
  • Ich spreche mit demTeilhabe-Fach-Dienst.
  • Ich bekomme einen Bescheid.
  • Ich stehe im Mittelpunkt.

Peer-Beratung

Das Wort Peer ist englisch.
Es wird Pier ausgesprochen.
Es bedeutet: gleich oder ähnlich.
In der Peer-Beratung beraten Menschen mit einer Beeinträchtigung andere Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Sie haben ähnliche Erfahrungen.
Die Beratung ist auf Augenhöhe.

Teilhabe-Planer

Der Teilhabe-Planer ist ein Mitarbeiter im Teilhabe-Fach-Dienst.
Der Mitarbeiter bespricht meine Ziele und Wünsche mit mir.
Auf dieser Internet-Seite heißt die Teilhabe-Planerin Frau Recht.

TIB – Teilhabe-Instrument Berlin

Das Teilhabe-Instrument Berlin heißt kurz: TIB.
Es gilt nur für Berlin.
Das TIB ist ein Frage-Bogen.
Das TIB soll helfen, herauszufinden:

  • Wie möchte ich leben?
  • Was sind meine Wünsche?
  • Was sind meine Ziele?

Die Ergebnisse werden aufgeschrieben.

Wunsch- und Wahlrecht

Ich habe das Recht, auszuwählen:

  • Wie möchte ich leben?
  • Wer soll mich unterstützen?
  • Wo soll meine Unterstützung stattfinden?
  • Wie möchte ich unterstützt werden?

Der Teilhabe-Fach-Dienst prüft, ob meine Wünsche angemessen sind.

Bescheid

Der Bescheid ist ein Brief.
Er ist ein wichtiges Papier.
In dem Bescheid steht:

  • Welche Unterstützung ich bekomme.
  • Wie lange ich die Unterstützung bekomme.

Der Bescheid wird zu mir nach Hause geschickt.

Gutachten

Das Gutachten ist ein Blatt Papier.
Es gibt eine Untersuchung und ein Gespräch bei einem Arzt.
Das Ergebnis der Untersuchung heißt Diagnose.
Der Arzt schreibt einen Bericht.
Das nennt man Gutachten.

Teilhabe

Ich kann aktiv und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Ich gehöre dazu und kann mitbestimmen.
Das gilt für alle Lebens-Bereiche.

Ziel- und Leistungs-Planung

Die Ziel- und Leistungs-Planung ist ein Gespräch.
An dem Gespräch nehmen mehrere Menschen teil.
In dem Gespräch wird besprochen:

  • Was sind meine Ziele?
  • Wer soll mich dabei unterstützen?
  • Wo soll meine Unterstützung stattfinden?

Alles wird aufgeschrieben.

EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

Das sind Beratungs-Stellen.
Die EUTB gibt es in ganz Deutschland.
Dort arbeiten auch Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Sie beraten zu folgenden Themen:

  • Teilhabe an der Gesellschaft
  • Sozial-Gesetze
  • Möglichkeiten der Unterstützung

Tipps für die Arbeits-Blätter:

Hole dir gerne Unterstützung.
Hilfreich sind Menschen, die dich gut kennen.

Nimm dir Zeit.
Du kannst immer wieder Pausen machen.
Vielleicht lässt du die Seite auch einen Tag liegen und machst am nächsten Tag weiter.

Suche dir einen Ort, an dem du dich wohlfühlst und gerne bist.

Nicht jedes Arbeits-Blatt passt zu dir.
Probiere gerne mehrere Blätter aus.
Finde heraus, welches Arbeits-Blatt zu dir passt.

Die Arbeits-Blätter sind Vorschläge und Ideen.
Du kannst sie gerne verändern, anpassen und erweitern.

Screenshot_11111111111

Drück einfach auf das Bild.
Dann kannst du das Blatt ausdrucken.

„Wunsch-Wolke“

„Meine Woche“

Hier findest du Bilder zum Ausdrucken und zum Ausschneiden.
Die Bilder kannst du auf die Arbeits-Blätter kleben.
Hier siehst du ein Beispiel:

Peer-Beratung
Heinrich-Heine-Straße 15
10179 Berlin
Telefon: 030.829998 14 21
lebenshilfe-berlin.de

Eltern- und Familienberatung
Heinrich-Heine-Straße 15
10179 Berlin
Telefon:
030 82 99 98 14 13
030 82 99 98 14 14

efb@lebenshilfe-berlin.de

Interkulturelle Beratungsstelle Neukölln
Briesestraße 1
12053 Berlin
Telefon: 030. 53670072
interkulturelle.beratung@lebenshilfe-berlin.de

Beratungsstelle Liebe, Lust und Frust
Heinrich-Heine-Straße 15
10179 Berlin
Telefon: 030. 82 99 98 – 14 12
lilufru@lebenshilfe-berlin.de

Betreuungs-Verein Lebenshilfe Berlin e.V.
Beratung für ehrenamtliche Rechtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte
Helene-Weigel-Platz 13
12681 Berlin
Telefon: 030. 755 49 12 10

Beratung für ehrenamtliche Rechtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte
Telefon: 030. 856980-0
Telefax: 030. 856980-30
E-Mail: info@berliner-betreuungsvereine.de

berliner-betreuungsvereine.de

Übersicht der Teilhabe-Fach-Dienste

Senats-Verwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: 030. 90 280

berlin.de/sen/soziales

Lotse Berlin

Wohnberatung und Vermittlung für unterstützte Wohnangebote für Menschen mit Behinderung in Berlin
Telefon: 01803 – 24 17 24

lotse-berlin.de

Übersicht der Landes- und Bezirks-Beauftragen für Menschen mit Behinderungen
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Oranienstraße 106 | 10969 Berlin
Telefon: 030. 90 28 29 17
https://www.berlin.de/lb/behi/

Fünf Ideen aus der Unterstützten Kommunikation

Die hier vorgestellten Methoden und Techniken können als Kommunikationshilfe dienen. Sie bieten die Möglichkeit, dass Personen, die sich nicht (laut)sprachlich mitteilen können, unmittelbarer am Gesprächsverlauf teilnehmen können. Die Liste der hier aufgeführten Kommunikationsmethoden stellt nur eine kleine Auswahl dar und soll zum Ausprobieren anregen.

Talker

Talker werden auch als Sprachcomputer bezeichnet. Auf dem Markt finden sich verschiedene Varianten. Es gibt Modelle mit unterschiedlich großen Bildschirmen oder Tastengrößen. Es können individuelle Bedarfe wie beispielsweise die Befestigung an einem Rollstuhl mit berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es Ausführungen, die per Augensteuerung bedient werden können. Sie funktionieren zumeist, ähnlich wie die oben erwähnten Taster, über eine Symbol- oder Schriftspracheingabe. D. h. sie eröffnen die Möglichkeit, Symbole oder Schriftsprachmitteilungen einzugeben und diese wiederum als Sprachausgabe sprechen zu lassen.

ICH-Bücher

Ich-Bücher sammeln wichtige Informationen über Menschen, die nicht selbst sprechen oder sich lautsprachlich wiedergeben können. Die Person kann das Buch, ggf. mit Unterstützung, selbst gestalten. Sie sind in der Ich-Form geschrieben und beinhalten nur Informationen, die die Person teilen möchte. Im Alltag kann dieses Buch als Kommunikationshilfe genutzt werden. Vorlagen und Inspiration für die Gestaltung können leicht im Internet heruntergeladen werden. Zum Beispiel unter: https://www.die-uk-kiste.de

Metacom-Symbole

Metacom-Symbole sind Bilder. Sie zeichnen sich dadurch aus, besonders verständlich zu sein und eignen sie daher auch für alle Altersgruppen. Sie decken eine Vielzahl an Symbolen für unterschiedliche Themengebiete ab.

Für die Verwendung der Metacom-Symbole ist eine kostenpflichtige Nutzungslizenz notwendig. Diese ist hierüber zu erwerben:
https://metacom-symbole.de/index.html

Taster

Taster gibt es in verschiedenen Farben, Formen und Größen. Durch eine Aufnahme- und Wiedergabefunktion können verschieden lange Inhalte sprachlich aufgenommen und durch Betätigen des Tasters wiedergegeben werden. Unterstützend können unter dem Deckel Piktogramme, Bilder oder Fotos u. ä. platziert werden, um die Sprachinhalte zu symbolisieren. Die Taster können übrigens immer wieder neu besprochen werden.

Any Book Reader und Sticker Set

Der Anybook Reader ist ein Audiostift. Durch diesen können Handlungen, Alltagsgegenstände, Schriftstücke usw. vertont werden. Die Aufkleber können mit Sprachaufnahmen individuell bespielt und dann mit dem Anybook Reader aktiviert werden. Unter der Internetseite www.anybookreader.de finden Sie weitere Informationen.

Die Methoden lassen sich miteinander kombinieren. Zum Beispiel können die Seiten des Ich-Buches mit Anybook Stickern beklebt oder durch das Einsetzen von Tastern ergänzt werden.

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